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Neu ab Januar 2017: Unterhalt, Kindergeld und Freibetrag


Das Kindergeld, Unterhalt und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigen 2017. Von Januar an müssen getrennt lebende Väter und Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. So bekommen Kinder bis zum
- fünften Lebensjahr 7,-
- elften Lebensjahr 9,-
- siebzehnten Lebensjahr 10,- und
volljährige Kinder 11,- Euro mehr als 2016.
2017 gibt es zwei Euro mehr Kidergeld pro Kind. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro angehoben.
Vor allem Kinder zwischen 6 und 13 Jahren profitieren von den angehobenen Sätzen bei Hartz IV. Sie bekommen 21 Euro mehr als 2016. Insgesamt steigen die Leistungen zum Jahresbeginn für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt im nächsten Jahr für Ledige auf 8.820 Euro - das ist ein Plus von 168 Euro gegenüber 2016. Verheirateten stehen 17.640 Euro zu, 336 Euro mehr als bisher. Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Die Bundesregierung hat diesen für 2017 um 108 Euro auf 4.716 Euro erhöht. Für Eltern bleibt also dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei.
