Liebe Väter und Männer,
unsere Webseite wird ab Sonntag, den 14.01.2018 eine Pause von zwei Wochen machen!
Keine Sorge: Danach geht es neu und frisch weiter! Diese alte Version wird dann statisch unter archiv.vaeter-netz.de verfügbar bleiben.
BGH Urteil: Transsexuelle Mutter kann nicht rechtlicher Vater sein


Wenn ein Transmann ein Kind zur Welt bringt, ist er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Mutter – und zwar auch dann, wenn er bereits rechtlich als Mann anerkannt worden ist. Der BGH hat den Wunsch eines Transmannes, als Vater eines von ihm geborenen Kindes eingetragen zu werden, abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in klargestellt, dass ein transsexueller Mann rechtlich die Mutter eines Kindes sei, wenn er dieses selbst zur Welt gebracht hat. Ein Transmann hatte erreichen wollen, als Vater des Kindes anerkannt zu werden. In seinem auf den 6. September datierten Beschluss argumentierte der BGH, dass "Mutterschaft und Vaterschaft als rechtliche Kategorien nicht beliebig untereinander austauschbar" seien.
"
Der aus Berlin stammende Transmann wurde laut dem Beschluss "im Jahr 1982 als Kind weiblichen Geschlechts geboren". Im November 2008 schloss er eine Ehe mit einem Mann ab. Im Jahr 2010 genehmigte ein Gericht die Änderung seines Vornamens, im April 2011 wurde durch eine weitere gerichtliche Entscheidung zudem festgestellt, dass der Beteiligte "dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist". Seine Ehe wurde im Februar 2013 rechtskräftig geschieden. Einen Monat später brachte der Mann das Kind zur Welt. Er erklärte vor Gericht, dass er nach seiner rechtlichen Anerkennung als Mann die Hormone abgesetzt habe und deshalb wieder fruchtbar geworden sei. Das Kind sei durch eine Samenspende ("Bechermethode") entstanden. Mit dem Samenspender – bei dem es sich nicht um seinen ehemaligen Ehemann handelte – sei vereinbart worden, dass dieser nicht rechtlicher Vater des Kindes werde.
Als der Transmann nach der Geburt beim Standesamt beantragte, als Vater dieses Kindes eingetragen zu werden, fragte die Behörde beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg an, ob dies möglich sei. Das Amtsgericht wies die Standesbeamten aber an, den Transmann als Mutter ins Geburtenregister einzutragen – und zwar mit seinem ehemaligen weiblichen Vornamen. Der Transmann legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, verlor aber 2014 auch vor dem Kammergericht Berlin (queer.de berichtete).
Die Bundesrichter bestätigten die Entscheidung der unteren Instanzen. Zwar werde eine Transperson rechtlich nach einer Geschlechtsanpassung als zum anderen Geschlecht zugehörig angesehen. Dies betreffe allerdings lediglich das Verhältnis des Mannes zum Staat und nicht "das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern".
Gericht: Kinder müssen Vater und Mutter haben
Der Gesetzgeber verfolge laut den Richtern "ein berechtigtes Anliegen, wenn er ausschließen wolle, dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder zeuge". Kinder sollten ihren biologischen Eltern "rechtlich so zugewiesen werden, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt werden könne", heißt es in der Entscheidung.
Laut den Richtern verstoße dies nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der Diskriminierung verbietet. Der Transmann werde nicht wegen seines Geschlechtes diskriminiert, wenn er als Mutter eingetragen werde. Immerhin unterscheide sich der klagende Mann "von anderen Personen, die dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind, durch seine Fähigkeit, Kinder zu empfangen und zu gebären". Die Eintragung unter dem weiblichen Vornamen sei außerdem wichtig für das Kind, da es so bei Nachweis seiner Herkunft die Transsexualität eines Elternteils nicht offenlegen müsse.
Quelle: http://www.queer.de/detail.php?article_id=29759
